Schneeräumungspflicht "Privatperson"

28.01.2010 20:41 (zuletzt bearbeitet: 28.01.2010 20:46)
#1 Schneeräumungspflicht "Privatperson"
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Einen ganz netten Artikel fand ich heute auf orf.at... wusste ich persönlich nocht nicht. :)

http://ooe.orf.at/stories/419265/

Zitat


Aufgrund der gegenwärtigen Witterungsverhältnisse weist die Linzer Polizei auf die Verpflichtung der Schneeräumung nach der Straßenverkehrsordnung hin. Nach § 93 StVO sind die Eigentümer von Liegenschaften grundsätzlich verpflichtet den Gehsteig von Schnee und Verunreinigungen zu säubern bzw. bei Glatteis zu bestreuen. Sofern kein Gehsteig vorhanden ist, erstreckt sich diese Verpflichtung auf einen Steifen in der Breite von 1m entlang der Häuserfront. Sinn und Zweck dieser Bestimmung ist die Hintanhaltung von Behinderungen bzw. einer Gefährdung des Fußgängerverkehrs.Die Verpflichtung besteht von 06:00 Uhr bis 22.00 Uhr. Eine Nichtbefolgung zieht eine Verwaltungsstrafe in
der Höhe von € 72,-, sofern nicht eine gerichtliche Zuständigkeit entsteht, nach sich.


Die Fotos entstanden um 6.25 Uhr

Rutscht eine Person auf den nicht geräumten Gehsteig aus und verletzt sich dabei, muss seitens der Polizei eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Liegenschaftseigentümer bzw. dessen zur Schneeräumung Beauftragten bei Gericht erstattet werden. In der Folge können sich auch nach Grad der Verletzung zivilrechtliche Ansprüche ergeben.

Mit besten & lieben Grüßen
Obmann Hans-Jürgen Pross

[X] 8283 Bad Blumau (Oststeiermark)
[ ] 8230 Hartberg (Oststeiermark)
[ ] 8200 Gleisdorf (Oststeiermark)
[ ] Chasingeinsatz (unter Unwetterhotline 1 erreichbar)



e-mail: hj.pross@stormhunters-austria.com
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02.02.2010 08:25
#2 RE: Schneeräumungspflicht "Privatperson"
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Leider wissen das viele nicht, bis was passiert und dann dem Verletzten schön brav zahlen dürfen...

Standort: Wien, 1050

"...es rotiert..." :D


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