Damit diese Fragen nun entgültig ein Ende haben poste ich mal einen Bericht von "Drivecompany.cc" hier rein. Wenn man übern Winter getrost auf sein Fahrzeug verzichten kann also es nur im Sommer benötigen möchte, MUSS man NICHT Winterreifen montieren. Das gleiche gilt natürlich wenn man immer wieder unsere Prognosen und Warnungen beachtet. Weil wenns 15 Grad im Winter hat (wie die meiste Zeit) spart man somit NICHT an der falschen Ecke würde ich nun mal meinen.
Natürlich ist es bei winterlichen Verhältnissen dann strengstens untersagt sich mit dem Auto auf die Straße zu begeben !
Zitat Ab Samstag: Winterreifenpflicht!
Mit der 29. KFG-Novelle wurde Anfang 2008 auch eine Winterreifenpflicht für KFZ bis 3,5 Tonnen eingeführt. Seit 2006 galt ja bereits für LKW über 3,5 Tonnen eine generelle Ausrüstungspflicht von 15. November bis 15. März (wir haben berichtet). Damals war übrigens noch keine Rede davon, eine Winterreifenpflicht auch für PKW einzuführen. Daran sieht man, wie schnell sich politische Meinungen hierzulande ändern können!
Die Winterreifenpflicht für PKW, die erstmals mit 1. November beginnt, geht nicht so weit wie bei den LKW, denn PKW müssen entgegen anderslautenden Gerüchten nicht zwingend mit Winterreifen bestückt sein. Es gilt eine “situative Winterausrüstungspflicht”: Lediglich wenn das KFZ zwischen 1. November und 15. April bei “winterlichen Fahrverhältnissen”, also Eis, Schnee und Matsch gefahren werden soll, müssen entweder rundum Winterreifen montiert sein oder an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten verwendet werden (was wiederum nur auf durchgehender Schneefahrbahn erlaubt ist). Die Einschätzung der Fahrbahnverhältnisse obliegt dabei dem Fahrer (und wenn ein Unfall passiert, wohl auch dem zuständigen Versicherungsgutachter). Als Winterreifen gelten Reifen mit der Kennzeichnung “M&S”, “M.S” oder “M+S” mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm (bzw. 5 mm bei den kaum mehr verwendeten Diagonalreifen), das alles gilt auch für Ganzjahresreifen oder Spikes. Wer sich nicht an diese Spielregeln hält, kann von der Polizei im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr gezogen und an der Weiterfahrt gehindert werden.
Wer sowieso nicht vor hat, sein Fahrzeug bei winterlichen Verhältnissen zu benutzen, der kann getrost auf Winterreifen verzichten – für parkende Fahrzeuge sind keine vorgeschrieben. Es haben auch Tests des ADAC gezeigt, daß die jahrelang vorgebetete Empfehlung, auch bei trockener Fahrbahn unter 7 Grad Aussentemperatur mit Winterreifen bessere Bodenhaftung und kürzere Bremswege zu haben, nichts weiter als eine moderne Legende sein dürfte – es gibt keine unabhängigen Tests, die das beweisen würden.
Ob auf einem PKW-Anhänger Winterreifen zu verwenden sind, ist nicht wirklich geklärt und definiert, wenn am Zugfahrzeug Spikes verwendet werden, dann müssen allerdings auch am Anhänger welche montiert werden.
Schneeketten sind weiterhin Pflicht, wenn das durchs Gebotszeichen “Schneeketten vorgeschrieben” angezeigt wird. Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug Winterreifen oder Spikes hat oder ein Allradfahrzeug ist (ausgenommen, eine Zusatztafel weist auf Ausnahmen hin!). Schneeketten dürfen nur auf durchgehender Schnee- oder Eisfahrbahn verwendet werden und/oder wenns durch das Gebotszeichen vorgeschrieben ist. Sie müssen an mindestens zwei Antriebsrädern der gleichen Achse verwendet werden.
Für LKW über 3,5 Tonnen gilt eine generelle Winterausrüstungspflicht, d.h. diese Kraftfahrzeuge müssen zwingend zwischen 1. November und 15. März (Busse) bzw. 15. April (alle anderen LKW) rundum mit Winterreifen ausgerüstet sein. Weiters müssen Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder in Fahrzeug mitgeführt werden.
Erschöpfend umfangreich findet man alle erdenklichen Infos dazu auf der Website http://www.winterreifen-pflicht.at, die von der Fa. Denzel zusammengestellt wurde.
aber wie seht ihr das... ^^ -
Mit besten & lieben Grüßen Obmann Hans-Jürgen Pross
ahja ich finds ned schlecht weil wenn da ana mitn sommerreifen einirutscht bei schnee oda eis weil er nachsichtig ist und du maybe schwerste schäden davonträgst is ma lieber der hätte die winterreifen oben ghabt durch de pflicht (obwohl sowas nicht zu vermeiden is)
Das sowieso Markus.... wenn du dich aktiv am Verkehr bei winterlichen Witterungen mit Sommerreifen beteiligst gefährdest du neben dich selbst ja auch alle anderen Teilnehmer und dies wäre grob fahrlässig und unverantwortlich.
Im Grunde wollte ich aber mit diesem Post hauptsächlich diese Leute aufmerksam machen diese generell im Winter nicht mit dem Auto fahren und eventuell nur zu Fuß unterwegs sind oder Öffis benutzen. Viele glauben ja man darf nicht mal stehen mit dem Auto irgendwo im Winter mit Sommerpatscherl ^^ -
Mit besten & lieben Grüßen Obmann Hans-Jürgen Pross